
Fördermittel und Zuschüsse fürs Bauen & Sanieren: Der aktuelle Leitfaden 2026
9. Oktober 2025 von
Aktivbau
Energieeffizient bauen und sanieren lohnt sich – besonders 2026.
Viele staatliche Programme werden fortgeführt oder neu strukturiert, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Wer frühzeitig plant, kann sich attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite sichern. In diesem Leitfaden zeigen wir, welche Förderungen 2026 verfügbar sind, wie Sie sie kombinieren können und worauf es bei der Antragstellung ankommt.
1. Warum sich Fördermittel lohnen
Die Bau- und Energiekosten bleiben hoch – doch staatliche Förderprogramme entlasten gezielt Bauherrinnen und Bauherren, die nachhaltig investieren. Ob Neubau, Modernisierung oder Heizungstausch:
Mit einer klugen Förderstrategie lassen sich bis zu 40 % der Gesamtkosten einsparen. Gleichzeitig steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und machen Ihr Zuhause fit für die Zukunft.
2. Bundesweite Förderprogramme 2026
KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW – BEG Übersicht) bleibt zentrale Anlaufstelle für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Im Programm 261 werden Sanierungen und Neubauten gefördert:
- Neubauten mit Effizienzhaus-Standard
- Energieeffiziente Sanierungen von Bestandsgebäuden
- Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen
Je nach Maßnahme sind Tilgungszuschüsse bis zu 45 % möglich. Eine Übersicht der relevanten Förderprodukte bietet die KfW Produktübersicht.
KfW 458 – Heizungsförderung für private Wohngebäude
Die Heizungsförderung läuft über das Programm KfW 458. Gefördert werden u. a. der Austausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermieanlagen. Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Grundförderung 30 %
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus 20 % (für frühzeitigen Umstieg)
- Einkommens-Bonus 30 % (bei ≤ 40.000 € Haushaltseinkommen)
- Effizienz-Bonus 5 % (für besonders effiziente Wärmepumpen)
In Summe sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Details finden Sie direkt auf der KfW-Webseite.
BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Das BAFA bleibt zuständig für Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung – z. B. Dämmung, Fenstertausch oder Türen. Hier gelten weiterhin:
- Grundförderung 15 %
- iSFP-Bonus 5 %
Damit sind bis zu 20 % Zuschuss möglich, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Ein iSFP wird durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert*innen erstellt
(zur Expertensuche).
Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Alternativ können Eigentümer*innen ihre Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Der Staat erkennt bis zu 20 % der Kosten über drei Jahre an (maximal 40.000 € pro Objekt).
Details und Voraussetzungen erklärt das Bundesfinanzministerium und die Förderdatenbank.
3. Landes- und Regionalförderungen
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen unterstützen viele Bundesländer und Kommunen energieeffiziente Maßnahmen.
In Bayern bietet etwa der EnergieBonusBayern Zuschüsse für nachhaltige Modernisierungen, während Städte und Landkreise Photovoltaik, Begrünung oder Regenwassernutzung fördern.
Tipp: Kombinationen prüfen – nicht alle Programme sind kumulierbar.
4. Energieberatung als Schlüssel zur Förderung
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte oder eine Expertin ist in fast allen Programmen Pflicht. Sie erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und prüfen die Förderfähigkeit der Maßnahmen. Die Beratung wird mit 50 % der Kosten bezuschusst (max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 850 € für Mehrfamilienhäuser).
Weitere Informationen finden Sie beim BAFA – Energieberatung für Wohngebäude.
5. Typische Stolperfallen
- Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen.
- Fristen beachten – Bewilligungen gelten meist ein Jahr.
- Dokumentation sichern – Rechnungen, Fotos, Nachweise.
- Zuständigkeiten klären – KfW 458, KfW 261 und BAFA laufen teils parallel.
6. Fördermittel clever kombinieren
Beispiel: Sanierung eines Einfamilienhauses (90.000 € Investition)
- BAFA – Gebäudehülle 20 %
- KfW 458 – Heizung bis 70 %
- Steuerbonus – 20 %
Je nach Kombination ergibt sich eine Gesamtersparnis von 30 – 40 % und eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs.
7. Fazit & Checkliste
2026 bleibt ein starkes Förderjahr für alle, die nachhaltig bauen oder modernisieren möchten. Mit professioneller Beratung und klarer Planung lassen sich Fördergelder optimal ausschöpfen.
- Energieberater*in kontaktieren
- Förderfähigkeit prüfen
- Antrag rechtzeitig stellen
- Ausführung dokumentieren
- Auszahlung beantragen
8. Aktivbau unterstützt Sie bei Planung und Förderung
Sie möchten Ihr Haus modernisieren oder planen einen Neubau? Aktivbau begleitet Sie von der Planung bis zur Umsetzung – inklusive individueller Fördermittelberatung.
FAQ: Was Bauherren häufig zu Förderungen wissen möchten
Welche Förderprogramme gibt es 2026 für Bau oder Sanierung?
2026 stehen vor allem drei große Förderwege offen: die KfW-Programme (z. B. 261 für Effizienzhäuser, 458 für Heizungen), die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen sowie der Steuerbonus nach § 35c EStG. Ergänzend gibt es regionale Zuschüsse, etwa über Länder oder Kommunen.
Wie hoch können Zuschüsse ausfallen?
Je nach Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich – etwa beim Heizungstausch über das KfW-Programm 458. Für Dämmung oder Fenstertausch gewährt das BAFA bis zu 20 %, der Steuerbonus deckt bis zu 20 % über drei Jahre ab.
Wer darf Fördermittel beantragen?
Grundsätzlich können Eigentümer*innen, Vermieter*innen und in manchen Fällen auch Pächter*innen Fördermittel beantragen. Wichtig ist, dass der Antrag immer vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.
Kann man mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, eine Kombination ist oft möglich – zum Beispiel KfW 458 (Heizung) plus BAFA (gebäudehülle) oder zusätzlich der Steuerbonus. Allerdings dürfen nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Eine Energieberatung hilft, die optimale Kombination zu finden.
Brauche ich für die Förderung zwingend eine Energieberatung?
In den meisten Programmen ja. Ein*e Energieeffizienz-Expert*in erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bestätigt die Förderfähigkeit. Diese Beratung wird selbst mit 50 % der Kosten gefördert.
Wie unterstützt Aktivbau bei der Fördermittelbeantragung?
Aktivbau begleitet Bauherr*innen bei Planung, Antragstellung und Umsetzung. Gemeinsam mit Energieberater*innen werden passende Programme ausgewählt, Nachweise vorbereitet und die Umsetzung fachgerecht dokumentiert – für maximale Fördersicherheit.
Bilderquelle: iStock / sl-f